Sonstige Satzungen

Erhaltungssatzung Hospitalstraße

Lippstadt gilt als älteste „Gründungsstadt“ Westfalens. Sie wurde um das Jahr 1185 von Bernard II, Edelherr zur Lippe, gegründet. Im zweiten Weltkrieg blieb der Stadtkern überwiegend von Bombenangriffen verschont, wodurch die die historische Stadtstruktur weitestgehend erhalten bleiben konnte. Die historischen Bausubstanzen sind in vielen Bereichen der Altstadt erlebbar und prägen das Stadtbild. Die Hospitalstraße in der südlichen Altstadt leistet einen wichtigen und prägenden Beitrag zur baukulturelle Historie Lippstadts. Durch eine geschlossene Bauweise mit kleinteiliger Parzellenstruktur und einer beidseitigen Straßenbauflucht besteht in der Hospitalstraße ein zusammenhängendes Straßenbild. Der nördliche Bereich der Hospitalstraße dient fast ausschließlich dem Wohnen und ist geprägt durch eine geschlossene, dichte und strukturell homogene Bauweise, welche eine besondere städtebauliche Identität darstellt. In den Gebäuden aus dem 18. und 19. Jahrhundert in schlichter Bauweise waren die Wohnungen der einfachen Bevölkerung, wie im parallel verlaufenden Nicolaiweg sind sie häufig als Gademe einzuordnen. Der südliche Bereich wird ebenfalls überwiegend als Wohnstandort genutzt, doch auch vereinzelt durch größtenteils leerstehende Ladenlokale ergänzt und unterscheidet sich daher baulich vom nördlichen Bereich. Hier überwiegt auch die Bebauung aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, viele Gebäude sind in der Kaiserzeit entstanden. Er ist von industriehistorischer und sozialkultureller Bedeutung und Wertigkeit. Dieses harmonische und historisch bedeutsame Straßenbild soll auch in Zukunft bewahrt und für zukünftige Generationen gesichert werden.

 

Ansprechperson

  • Frau Kimberly Schalkowski, Telefon: 02941 980-414, E-Mail: Kimberly.Schalkowski@lippstadt.de

Verfahrensschritte

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