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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

149 - "Gewerbegebiet nördliches Mahnerfeld - mittlerer Teilbereich" im Stadtteil Gohfeld, Löhne - Bahnhof

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 149 der Stadt Löhne „Gewerbegebiet nördliches Mahnerfeld (Weiden-grund bis Autobahn)“ umfasste bisher das Areal zwischen der L 777 Oeynhausener Straße, Weidengrund, A 30 und B 61. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 149 lag bisher in der Entwicklung eines Gewerbegebietes für verarbeitende und produzierende Betriebe, um der Nachfragesituation nach planungsrechtlich gesicherten gewerblichen Bauflächen gerecht zu werden. Letzter Verfahrensschritt im September 2006 war die Beschlussfassung des Rates über den Bebauungsplanentwurf sowie über die erneute öffentliche Auslegung. Diese wurde bisher nicht durchgeführt.

Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf ist das Plangebiet reduziert worden. Die gewerbliche Flächennutzung beschränkt sich auf die Freifläche zwischen der BAB 30, der L 777 Oeynhausener Straße, den westlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen sowie dem östlich angrenzenden Haubach mit anschließender (Wohn-)Bebauung. Die vorgenommene räumliche Begrenzung des Gewerbestandortes orientiert sich damit an den vorgefundenen stadträumlichen und naturräumlichen Elementen. Die Zielsetzung liegt nach wie vor in der Ansiedlung von produktions- und verarbeitungsorientierten Betrieben aber auch in der Ansiedlung von Betrieben der Dienstleistungsbranche.


Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

Übersichtsplan
Geltungsbereich 1 (Plangebiet)

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Anke Nattkemper 05732/100-378 a.nattkemper@loehne.de
Linda Kodytek 05732/100-266 l.kodytek@loehne.de
Tobias Sordel 05732/100-267 t.sordel@loehne.de