Ziel des Bebauungsplanes ist die Überplanung der vorhandenen Gemengelage, um städtebaulichen Konflikten bei der Nachnutzung freiwerdender Grundstücksflächen vorzubeugen durch die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Wohnbebauung, die Ausweisung von Gewerbegebieten im südlichen Plangebiet und den Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel oder sonstigen zentrenrelevanten Nutzungen.
Das Aufstellungsverfahren ruht. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist zurzeit nicht absehbar.
Name | Telefon | |
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Anke Nattkemper | 05732/100-378 | a.nattkemper@loehne.de |
Linda Kodytek | 05732/100-266 | l.kodytek@loehne.de |
Tobias Sordel | 05732/100-267 | t.sordel@loehne.de |