Das Feuerwehrgerätehaus Stadtmitte (Löschzug 1) Rahmedestraße Ecke Wehberger Straße genügt den Anforderungen an die zu beachtenden Arbeitsschutzvorschriften nicht mehr. Weiterhin sind am Standort keine Stellplätze in ausreichender Anzahl vorhanden. Nach der Prüfung mehrerer Alternativen wurde die Notwendigkeit des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses erkannt. Dieser Neubau soll im Plangebiet auf einer ungenutzten Teilfläche des Friedhofs realisiert werden. Diese Fläche ist teilweise im Bebauungsplan Nr. 735 „Am Fuhrpark“ in der Fassung der 1. Änderung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt, der andere Teil liegt im unbeplanten Gebiet. Durch die Umsetzung der Planung entfällt ein Fußweg im mittleren Teil des Plangebiets.
Gleichzeitig beabsichtig der Lebensmittelmarkt Rewe an seinem bestehenden Standort Breitenfeld 1 bestandssichernde Änderungs- und Modernisierungsmaßnamen, die mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche einhergehen sollen. Diese sind mit dem bestehendem Planungsrecht ebenfalls nicht möglich.
Auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts können der Neubau der Feuerwehr und die Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen des Lebensmittelmarktes an dieser Stelle nicht umgesetzt werden. Daher sollen mit der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 735 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung der Feuerwehr und bestands- und erweiterungssichernde Maßnahmen für den Lebensmitteleinzelhandel geschaffen werden.