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Stadtplanung in Lüdenscheid

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Bebauungsplan
FLP Nr. 333 "Moltke Straße"

In diesem Bereich gilt ein Fluchtlinienplan.
Fluchtlinienpläne wurden aufgrund des sogenannten Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2.7.1875 erlassen. Mit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Jahr 1960 gelten Fluchtlinienpläne gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG als übergeleitete Bebauungspläne. Da der somit entstandene Bebauungsplan nicht die nach § 30 Abs. 1 BauGB notwendigen Inhalte für einen qualifizierten Bebauungsplan enthält, handelt es sich um einen sogenannten einfachen Bebauungsplan, der bis zum heutigen Tage rechtskräftig ist.

Weitere Informationen und Auszüge aus dem Fluchtlinienplan erhalten Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern.


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