Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 246 "Kupferstraße-Süd"

Eine Steuerung des Einzelhandels ist über das bestehende Planungsrecht (Bebauungsplan Lünen Nr. 11 "Buchenberg") nicht möglich. Einzelhandel mit zentrenrelevantem Kernsortiment an diesem Standort ist jedoch nicht kompatibel mit den städtebaulichen Zielvorstellungen gemäß dem Masterplan Einzelhandel der Stadt Lünen, so dass ein Steuerungs-/ Planerfordernis gesehen wird.

Auch Ziel 6.5-8 des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) begründet ein Planerfordernis. Demnach haben die Gemeinden dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Es ist sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird.

Daher soll zum Schutz (Erhalt) und der Stärkung (Entwicklung) der zentralen Versorgungsbereiche für den Bereich der Einzelhandelsagglomeration an der Kupferstraße ein Bebauungsplan gemäß § 9 (2a) BauGB aufgestellt werden, über den der Einzelhandel gesteuert wird. Ziel ist vorliegend der Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel.

Verfahrensschritte

  • 10.04.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.06.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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AmtsblätterMasterplan Einzelhandel

Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de