Zur Stärkung des Standortes als Wohnbereich und Förderung einer qualifizierten Nahversorgung in Lünen-Süd, soll für den bestehenden Lebensmittel-Vollsortimenter eine geeignete Erweiterungsmöglichkeit im zentralen Bereich der Jägerstraße gesucht werden. Dies wird als Ziel im Nahversorgungskonzept der Stadt Lünen (1. Überarbeitung vom 04.02.2010) formuliert.
Ziel der Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung und Bebauungsplanaufstellung) ist es, Planungsrecht für den Neubau eines Lebensmittel-Vollsortimenters mit max. 1.300 qm Verkaufsfläche zu schaffen. Hierzu soll in dem neu aufzustellenden Bebauungsplan ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Großflächiger Einzelhandel ´Lebensmittel´ (Vollsortimenter)" festgesetzt werden. Da der Flächennutzungsplan für den Bereich des Platzes eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung "Marktplatz" darstellt und ein aufzustellender Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist (§ 8 Abs. 2 BauGB), muss der Flächennutzungsplan an dieser Stelle geändert werden.
Die Darstellung des zentralen Versorgungsbereichs soll entsprechend den Zielaussagen des Nahversorgungskonzeptes im Flächennutzungsplan auf den Bereich des Marktplatzes erweitert werden.
-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-