Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Altlünen, Flur 4 zwischen der Bergkampstraße und dem Schulzentrum Brusenkamp. Es liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 83 Schulzentrum Brusenkamp, Teilbereich Gartenbaubetrieb. Für den mittlerweile aufgegebenen Gartenbaubetrieb setzt der Plan eine Fläche für die Landwirtschaft mit der Zweckbestimmung Gartenbaubetrieb fest. Der Plan umfasst auch Teile der angrenzenden Wohnbebauung an der Bergkampstraße und der Marie-Curie- Straße, die als allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind, sowie eine angrenzende Wald- und Ackerfläche. Ein kleiner Teilbereich ist als Fläche für den Gemeinbedarf - Schule - festgesetzt. Die bestehende gärtnerische Nutzung wurde aufgegeben und die Gewächshäuser sind tlw. bereits abgebrochen worden.
Damit besteht nun die Möglichkeit diese Brachfläche einer neuen Nutzung zuzuführen. Dies entspricht auch den Grundsätzen der Bauleitplanung, demgemäß mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sollen vorrangig Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere auch Brachflächen gehören. Zur Schaffung entsprechender Baurechte soll gemäß § 13 a BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden, der den bestehenden Bebauungsplan nach seiner Rechtskraft ersetzt.
Durch die Planung soll die Möglichkeit für eine ergänzende Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gärtnereigelände geschaffen werden. Die geplante Siedlungsstruktur soll sich dabei in Bezug auf Baudichte, Grundstücksgröße, Gebäudehöhe, Anzahl der Geschosse etc. an der kleinteiligen östlich angrenzenden Bebauung orientieren.