Der rechtskräftige Bebauungsplan Lünen Nr. 31 Innenstadt-Marktplatz, 5. Änderung aus dem Jahre 2001 setzt für das jetzige Plangebiet neben einem Kerngebiet ein Sondergebiet SO-Kombiprojekt mit der besonderen Zweckbestimmung Kino und großflächiger Einzelhandel (technisches Warenhaus) mit einer maximalen Verkaufsfläche von 3.000 m² fest. Bedingt durch ein zwischenzeitlich deutlich geändertes Käuferverhalten -verstärkte Nutzung des Internethandels- wird der Betreiber des Elektro-fachmarktes nunmehr gezwungen seine Verkaufsfläche um rd. 900 m² zu reduzieren, um den Standort Lünen weiter halten zu können. Für die aufzugebende Fläche konnte bereits durch den Vermieter der Immobilie eine Nachfolgenutzung mit einem Lebensmitteldiscounter akquiriert werden. Diese u.a. nahversorgungsrelevante Nutzung würde an diesem Standort vor allem das innenstadtspezifische Sortimentsangebot im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels positiv ergänzen. Da die Sortimente des Lebensmitteleinzelhandels jedoch nicht mit den ursprünglichen Sortimenten des Vornutzers (technisches Warenhaus) übereinstimmen, ist für die beabsichtigte Nutzungsänderung eine Anpassung des Planrechts für diesen Bereich zwingend erforderlich. Die Planung sieht daher vor, den aufzugebenden Bereich, zuzüglich der Flächen des technischen Rathauses, plangebietskonform als Kerngebiet auszuweisen. Die ursprüngliche Sondergebietsfläche des technischen Warenhauses wird dementsprechend um 900 m² verkleinert und somit der zukünftigen Nutzugsstruktur angepasst.