Das Änderungsverfahren wird parallel zur Änderung des Bebauungsplans Lünen Nr. 84 "Zechenstraße" durchgeführt. Mit der Bebauungsplanänderung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes auf 1.200 qm Verkaufsfläche zu schaffen.
Im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Lünen Nr. 84 "Zechenstraße", 2. Änderung wird der Änderungsbereich der 18. FNP-Änderung jedoch weiter gefasst, da durch die Änderung die maximal zulässige Verkaufsfläche erhöht und somit der komplette Einzelhandelsstandort von der Planänderung erfasst wird. Im Zuge dessen wird die Sondergebietsdarstellung nach Westen und Süden hin plangrafisch entsprechend den Festsetzungen des für den Bereich bereits gültigen Bebauungsplans angepasst.