Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung für das Gebiet der Gemeinde Niederaden. Festgesetzt ist ein Allgemeines Wohngebiet. Der Plan ist seit dem 26.11.1965 rechtskräftig. Die Fläche wurde von einer städtischen Tochtergesellschaft erworben und später an eine Wohnungsbaugesellschaft weiter veräußert. Der Erwerb erfolgte, um auf der Fläche eine Wohnbebauung zu realisieren. Die Entwicklung der Fläche wurde zunächst zurückgestellt, da erst die Ergebnisse des Masterplans Wohnen abgewartet werden sollten. Der Masterplan wurde dann gemeinsam mit einem konkreten Arbeitsprogramm zur Neubau-Flächenentwicklung, in welchem auch diese Fläche aufgeführt ist, im Juli 2018 vom Rat der Stadt Lünen beschlossen. Im Rahmen der Wohnungsbedarfsprognose wurde dargelegt, dass es auch in den nächsten Jahren weiterhin einen hohen Bedarf an Wohnungen geben wird. Möglichst kurzfristig sollen sowohl im Geschosswohnungsbau als auch im Ein- und Zweifamilienhausbau Neubaumaßnahmen ermöglicht werden. Bei der Standortverteilung wird davon ausgegangen, dass Einfamilienhäuser tendenziell eher in den Ortsrandlagen entstehen. Eine Wohnbebauung in diesem Bereich entspricht somit den Zielen des Masterplans Wohnen.