Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 011 "Buchenberg" - Aufhebung

Der Bebauungsplan Lünen Nr. 11 „Buchenberg“ mit der zugrundeliegenden veralteten BauNVO von 1962 ist nicht mehr dazu geeignet, der Entwicklungs- und Ordnungsfunktion der Bauleitplanung gerecht zu werden. Ein Großteil des Plangebiets ist bereits bebaut und das bestehende Planungsrecht somit ausgenutzt. Eine Beurteilung von zukünftigen Bauvorhaben auf Grundlage des § 34 BauGB wird für den überwiegenden Teil der Fläche als ausreichend angesehen. Die erforderliche Steuerung im Bereich der vorhandenen Einzelhandelsagglomeration soll zukünftig über einen Bebauungsplan gem. § 9 (2a) BauGB erfolgen.

Verfahrensschritte

  • 10.04.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.06.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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  • Frau Sina Kittel-Wolf, Telefon: 02306 104-1458, E-Mail: sina.kittel-wolf.41@luenen.de