Im Zusammenhang mit dem Bäderkonzept, als Baustein der strukturellen Haushaltskonsolidierung, war die Entscheidung über den Standort für ein neues zentrales Hallenbad zu fassen. Für die Standortentscheidung wurden in einem Bewertungsverfahren mehrere denkbare Standorte nach unterschiedlichen Kriterien (Lage, Nutzungsalternativen, Erschließungsaufwand, Synergieeffekte etc.) planerisch untersucht. Erst im Verlauf des Entscheidungsprozesses ergab sich eine Gewichtung der untersuchten Kriterien. Neben dem zunächst favorisierten Standort am Stadtpark (neben der Rundsporthalle) rückte insbesondere unter den Aspekten rationelle Energieverwendung (Fernwärmenutzung) und Widernutzung von Brachflächen der Standort "Heizwerk" in den Fokus. Am 29.3.2007 hat der Rat der Stadt Lünen sich für diesen Standort entschieden.
Die Inwertsetzung der Fläche ist im Rahmen des Programms "Stadtumbau West" als Leitprojekt des Innenstadtkonzeptes 2012 angemeldet worden. Unter Beteiligung mehrere Fachbüros wurden die einzelnen planerischen Aspekte bearbeitet. Im Ergebnis liegt nunmehr ein architektonisches Konzept für das Zentralhallenbad unter Einbeziehung des Gebäudes der Schaltzentrale, eine Erschließungskonzeption mit einer Anbindung der Fläche an die Konrad-Adenauer-Straße und ein städtebauliches Konzept für die Wohnbebauung vor. Für die Freiraumaspekte (Anbindung an die Lippe) wurde ein Freiraumplanungswettbewerb durchgeführt.
Bisherige Planverfahren - Bebauungsplan:
Der seit dem 13.03.1995 rechtskräftige B-Plan Nr. 86 "Stadtring-Westtangente", 3. Änderung der Stadt Lünen schneidet den nördlichen Geltungsbereich des Änderungsbereiches. Die Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen B-Plans Lünen Nr. 201 V+E "Teilabschnitt Zentralhallenbad" heben, im überlagerten Teil, die Festsetzungen des B-Plans Lünen Nr. 86 "Stadtring-Westtangente" auf und ersetzen diese. Gleichzeitig zur Aufstellungsbeschlussfassung für den B-Plan Lünen Nr. 201 V+E "Teilabschnitt Zentralhallenbad", der einen Teilabschnitt des nachfolgend genannten B-Plans darstellt, wurde für den gesamten Bereich Lippedreieck der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Lünen Nr. 201 "Lippedreieck" gefasst.
Planerfordernis:
Während der Bebauungsplan Lünen Nr. 201 für die vorgesehene Wohnbebauung aus der Darstellung des Flächennutzungsplans unmittelbar entwickelt werden kann, muss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lünen Nr. 201 V+E für das Zentralhallenbad der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Änderung wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
Der Änderungsbereich umfasst die Flächen, die für das Zentralhallenbad vorgesehen sind, einschließlich der zugehörigen Freiflächen, insbesondere Stellplätze und Verkehrsflächen. Eine Darstellung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Hallenbad" wird gewählt, da ausschließlich öffentliche Nutzungen im Zusammenhang mit dem Hallenbad realisiert werden.
-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-