Die evangelische Kirchengemeinde Horstmar hat zum 01.01.2008 die Nutzung des Gebäudes als Gemeindehaus aufgegeben. Da zahlreiche Anfragen für eine Nachfolgenutzung zu Wohnzwecken vorliegen und auch langfristig nicht mit einer Nachfolgenutzung zu Gemeinbedarfszwecken zu rechnen ist, soll die ursprüngliche Gemeinbedarfsfläche für eine Wohnnutzung vorbereitet werden. Die beantragte Wohnnutzung im Bestand fügt sich harmonisch in das bestehende Wohnumfeld ein. Durch die Übernahme der nachbarschaftsprägenden Art der Nutzung als allgemeines Wohngebiet und dem vorhandenen Maß der baulichen Nutzung bleibt die Maßstäblichkeit des Plangebietes zu seinem Umfeld erhalten.