Die im rechtskräftigen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ("Fläche für Großgewerbe") entsprechen weder der aktuellen Nutzung, noch der städtebaulichen Zielvorstellung für diesen Bereich. Die Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans würde vielmehr eine Gemengelage (Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe) entstehen lassen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Lünen Nr. 200 "Nahversorgungszentrum Cappenberger Straße / Wehrenboldstraße" wurde ein Teil des Bebauungsplans Altlünen Nr. 1 von 1963 bereits ersetzt. Eine aktuelle Anfrage, das Grundstück Wehrenboldstraße 3 (Flurstück 676) zu überplanen, wird zum Anlass genommen, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel ist es, dem Bestand entsprechend ein Wohngebiet festzusetzen. Es soll Planungsrecht für Einfamilien- und Doppelhäuser mit einer eingeschossigen Bauweise geschaffen werden, die die umgebende Bebauung ergänzt.