Der im Änderungsbereich liegende Lebensmittel-Discounter plant den Abriss des bestehenden Marktes, bei gleichzeitigem Neubau mit einer Erweiterung der Verkaufsfläche (VK) von 1.000 qm auf ca. 1.500 qm. Die bestehenden Tennisplätze und das vorhandene Wohngebäude sollen zurück gebaut werden, um die benannte Erweiterung zu ermöglichen.
Zur Steuerung der städtebaulichen Situation in diesem Bereich und der damit verbundenen Umsetzung der bereits beschlossenen Bausteine Integriertes Handlungskonzept Innenstadt und Nahversorgungskonzept 2010 des Masterplans Einzelhandel ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da ein aufzustellender Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist (§ 8 Abs. 2 BauGB), ist der Flächennutzungsplan an dieser Stelle zu ändern. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Gutachten / Stellungnahmen zu den Themenbereichen Einzelhandel, Immissionen und Altlasten können in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen, während der Dienststunden der Stadtverwaltung eingesehen werden.