Als Beitrag zur Energiewende soll auf Antrag des Vorhabenträgers eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-Freiflächenanlage) entstehen. Die Errichtung und der Betrieb einer PV-Freiflächenanlage sind nur im Rahmen eines Bebauungsplanes zulässig. Auf Antrag des Vorhabenträgers sollen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 227 „Photovoltaik- Freiflächenanlagen Niersteheide“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf rund 20.000 m² der Fläche eine PV-Freiflächenanlage mit insgesamt ca. 4.500 Modulen und einer Gesamtleistung der Anlage von etwa 1,2 MWp, sowie die dafür erforderlichen Nebengebäude (Trafostationen), zu errichten. Die gesamte Anlage soll entlang der Autobahn A2 in einem Abstand bis zu 110 m - gemessen von der äußeren Fahrbahnkante - entstehen. Durch die im Süden des Plangebietes befindlichen Bäume wird ein Freihaltestreifen erforderlich, der nur eingeschränkt für die Gewinnung von Solarenergie genutzt werden kann.