Der Änderungsbereich befindet sich in der Gemarkung Beckinghausen und wird im Norden und Westen durch das Begleitgrün und die Wegeführungen entlang des Datteln-Hamm-Kanals, im Osten durch die Kreuzstraße und im Süden durch die Gärten der vorhandenen Wohnbebauung und das Betriebsgelände des dort ansässigen Betriebs begrenzt. Das Plangebiet ist vor allem von dem inzwischen brach gefallenen ehemaligen Sportplatz geprägt, dessen Nutzung im Jahr 2012 eingestellt wurde. Seit Aufgabe der Nutzung des Sportplatzes im Jahr 2012 wurden verschiedene Zielsetzungen für die Wiedernutzung der Brachfläche formuliert. Nach einer aktuellen Standortanalyse der Feuerwehr der Stadt Lünen wurde der vorliegende Änderungsbereich als optimaler Standort für den Löschzug 2 in Beckinghausen ermittelt. Die im Süden anschließenden Flächen sollen einer kleinteiligen gewerblichen Entwicklung zugeführt werden. Im Norden des Plangebietes soll eine öffentliche Grünfläche mit integriertem Spielplatz entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Flächenentwicklung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Da ein aufzustellender Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, ist der Flächennutzungsplan an dieser Stelle im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (21. Änderung "Kreuzstraße Nord").