Bauleitplanung in Lünen

Bebauungsplan in Bearbeitung
Bebauungsplan Lünen Nr. 230 "Grenzstraße" in Luenen

Eine wesentliche Aufgabe für die Stadt Lünen ist es, in den kommenden Jahren, entsprechend der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, Wohnraum in quantitativ ausreichender und qualitativ ansprechender Weise auf allen relevanten Teilmärkten und für alle Generationen zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist die Entwicklung von Innenbereichen der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen vorzuziehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Wohnen wurden im gesamten Stadtgebiet potentielle Wohnbauflächen identifiziert und bewertet. (vgl. Masterplan Wohnen der Stadt Lünen 2017) Mit Beschluss des Masterplans Wohnen durch den Rat der Stadt Lünen am 12.7.2018 wurde die Entwicklungsfläche „Grenzstraße“ in das Arbeitsprogramm zur Neubau-Flächenentwicklung aufgenommen und damit eine zeitnahe Wohnbauentwicklung auf der Fläche angestrebt. Im Masterplan Wohnen wird für den Ortsteil Nordlünen festgestellt, dass Familien und junge Paare aufgrund des hohen Altenquotienten im Stadtteil als zukünftige Zielgruppe in den Blick genommen werden sollen. Dabei soll insbesondere auf die Bezahlbarkeit von Wohneigentum geachtet werden, sodass auch für Familien mit mittlerem Einkommen Wohneigentumsbildung möglich ist. Zudem soll auch Wohnraum im geförderten Wohnungsbau für Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen angeboten werden. Für diesen Bereich wurde in dem Konzept zum öffentlich geförderten Wohnungsbau eine Quote von 35 % definiert. Eine regionale Baulandentwicklungsgesellschaft hat die Grundstücke erworben und beabsichtigt auf der Fläche ca. 90 Wohneinheiten, vorwiegend in Form von Doppel- und Reihenhäusern zu entwickeln. Die vorhandene Kleingartenanlage wird in das Plangebiet einbezogen, um eine Entwässerungstrasse und eine Zuwegung für Rettungsfahrzeuge sichern zu können.

Ansprechperson

  • Herr Jörg Zimmermann, Telefon: 02306 104-1479, E-Mail: joerg.zimmermann.41@luenen.de

Verfahrensschritte

  • 26.11.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.05.2023 - 09.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Gutachten

Lärmschutzwand

Schleppkurven Darstellung

Amtsblatt

Informationsveranstaltung

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