Bauleitplanung in Lünen

Flächennutzungsplan in Bearbeitung
FNP, 29. Änderung "Am Lüner Brunnen Süd" im Stadtteil Lippholthausen

Für die Ansiedlung eines Lüner Gewerbetriebes sind verschiedene Standortalternativen mit einer Gewerbefläche von etwa 10.000 qm geprüft worden. Aus dieser Prüfung ging letztlich einzig die Fläche an der Brunnenstraße als geeignet hervor. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Lünen und der Stadtwerke Lünen GmbH. Im Gewerbeentwicklungskonzept der Stadt Lünen sind die direkt an die Brunnenstraße angrenzenden Teile des Plangebietes bereits als „verfügbar mit Restriktionen“ enthalten. Sowohl das Entwicklungskonzept „Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030“ als auch der Regionalplan Ruhr sehen für diese Fläche für eine gewerbliche Nutzung vor. Da derzeit kein bzw. nur sehr eingeschränktes Baurecht vorliegt, sind die Schaffung entsprechender planungsrechtlicher Voraussetzungen durch Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Alexander Bergmeier, Telefon: 02306 104-1439, E-Mail: alexander.bergmeier.41@luenen.de
  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de

Verfahrensschritte

  • 04.09.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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