Bauleitplanung in Lünen
Flächennutzungsplan in Bearbeitung
FNP, 30. Änderung "Am Lüner Brunnen Nord" im Stadtteil Lippholthausen
Auf den brach gefallen Flächen auf den Flurstücken 4 und 441 (Gemarkung Lippholthausen, Flur 2) sowie 36 (Gemarkung Lippholthausen, Flur 3) soll ein im Umfeld bestehender Betriebsstandort in Lippholthausen um zusätzlich benötigte Nutzungen erweitert werden. Darüber hinaus ist die Errichtung von einer, gegebenenfalls von zwei Schaltwarten durch die Stadtwerke Lünen erforderlich. Waldflächen werden nicht in Anspruch genommen. Durch die Planung soll der bestehende Wald im Plangebiet festgesetzt und gesichert werden.
Sowohl das Entwicklungskonzept „Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030“ als auch der Regionalplan Ruhr sehen diese Fläche für eine gewerbliche Nutzung vor.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung dieses Gewerbestandortes zu schaffen, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich. Da Bebauungspläne gemäß des in § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB formulierten Entwicklungsgebotes inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist dieser im Parallelverfahren anzupassen. Hierzu wird zeitgleich die Aufstellung des Bebauungsplans Lünen Nr. 248 „Am Lüner Brunnen Nord“ eingeleitet. Der nächste Verfahrensschritt nach dem Aufstellungsbeschluss besteht in der Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Ansprechperson
- Herr Alexander Bergmeier, Telefon: 02306 104-1439, E-Mail: alexander.bergmeier.41@luenen.de
- Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de
Verfahrensschritte
- 13.11.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB