Bauleitplanung in Lünen

Bebauungsplan in Bearbeitung
Bebauungsplan Lünen Nr. 248 "Am Lüner Brunnen Nord" im Stadtteil Lippholthausen

Auf den brach gefallen Flächen auf den Flurstücken 4 und 441 (Gemarkung Lippholthausen, Flur 2) sowie 36 (Gemarkung Lippholthausen, Flur 3) soll ein im Umfeld bestehender Betriebsstandort in Lippholthausen um zusätzlich benötigte Nutzungen erweitert werden. Darüber hinaus ist die Errichtung von einer, gegebenenfalls von zwei Schaltwarten durch die Stadtwerke Lünen erforderlich. Waldflächen werden nicht in Anspruch genommen. Durch die Planung soll der bestehende Wald im Plangebiet festgesetzt und gesichert werden.
Sowohl das Entwicklungskonzept „Wirtschaftsstandort Lippholthausen 2030“ als auch der Regionalplan Ruhr sehen diese Fläche für eine gewerbliche Nutzung vor. 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung dieses Gewerbestandortes zu schaffen, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich. Da Bebauungspläne gemäß des in § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB formulierten Entwicklungsgebotes inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist dieser im Parallelverfahren anzupassen. Hierzu wird zeitgleich die 30. Änderung „Am Lüner Brunnen Nord“ des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der nächste Verfahrensschritt nach dem Aufstellungsbeschluss besteht in der Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Alexander Bergmeier, Telefon: 02306 104-1439, E-Mail: alexander.bergmeier.41@luenen.de
  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de

Verfahrensschritte

  • 13.11.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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