Satzung
Däinghausen / 1.Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen zur Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Däinghausen gem. § 4 Abs. 2 a BauGB-MaßnahmenG in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB
Alle hier gezeigten Ortslagensatzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
Ansprechperson
- Herr Christoph Dreiner, Telefon: 02264/4044-177, E-Mail: christoph.dreiner@marienheide.de
- Herr Tobias Schmitz, Telefon: 02264/4044-126, E-Mail: tobias.schmitz@marienheide.de
Verfahrensschritte
- 07.12.1995, Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
SatzungsplanSatzungstext