Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung Marienheide
Der Ausschuss für Klima und Umwelt hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Einleitung der zweiten Beteiligungsphase zur Aufstellung des Lärmaktionsplans gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen.
Durch diese Auslegung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit an der Aufstellung des Lärmaktionsplans gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG mitzuwirken.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Die Planung ist erforderlich, um in Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der darauf fußenden nationalen Gesetzgebung auf der Basis der Kartierungen der gegebenen Lärmsituation, Lärmprobleme und negative Lärmauswirkungen sichtbar zu machen und zu regeln. Die Pflicht besteht für Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro km² sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftverkehrszeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr sowie für Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr.
Innerhalb der Gemeinde Marienheide wurden folgende Hauptverkehrsstraßen mit einer erhöhten Lärmbelastung kartiert:
- Bundesstraße B256 (Abschnitt entlang der B256 von der Gemeindegrenze in Kotthauserhöhe bis zum Kreisverkehrsplatz bei der Firma Rüggeberg im Ortskern von Marienheide)
- Landesstraße L306 (Abschnitt entlang der L306 von Rodt bis zur Einmündung der L337- Unnenberger Straße)
Die entsprechenden Lärmkarten (Nacht / 24h) können Sie unten den Anhängen entnehmen und sich herunterladen.
Beteiligung der Öffentlichkeit: Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung. Die erste Beteiligungsphase der Öffentlichkeit und Behörden ist mit der Veröffentlichung der Lärmkarten und Einholung der Stellungnahmen abgeschlossen.
Wie können Sie in der zweiten Beteiligungsphase mitwirken? Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung hierfür ist nicht erforderlich, da wir auch gerne anonyme Hinweise entgegennehmen. Geben Sie uns Ihre Anmerkungen oder Anregungen zum vorliegenden Lärmaktionsplanentwurf. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!
Wie geht es weiter? Die Eingaben, Hinweise und Stellungnahmen der ersten Beteiligungsphase wurden für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans ausgewertet und den politischen Gremien der Gemeinde Marienheide zum Beschluss vorgelegt (Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt am 13.03.2024). Jetzt findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach erneuter Auswertung der Eingaben aus dieser zweiten Beteiligungsphase wird der Lärmaktionsplan final aufgestellt und den politischen Gremien der Gemeinde Marienheide zum Beschluss vorgelegt. Der abschließende Lärmaktionsplan in der 4. Runde wird öffentlich bekannt gemacht und auf der Internetseite sowie im Rathaus der Gemeinde Marienheide veröffentlicht. Aus den turnusmäßigen Berichtspflichten des Landes NRW an die EU müssen die Gemeinden den Lärmaktionsplan ständig fortschreiben. Es folgt sodann eine neue Lärmkartierung in der 5. Runde.
Wo finden Sie weitere Informationen? Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, sich Bereiche detaillierter anzeigen zu lassen (Zoom).
Die Internetseite ist unter folgenden Link zu finden: https://www.umgebungslaerm.nrw.de/
Ansprechperson
- Herr Tobias Schmitz, Telefon: 02264/4044-126, E-Mail: tobias.schmitz@marienheide.de
- Herr Christoph Dreiner, Telefon: 02264/4044-177, E-Mail: christoph.dreiner@marienheide.de
Verfahrensschritte
- 02.05.2024 - 22.05.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Zweite Beteiligungsphase)
- 18.06.2024, Beschluss
- 27.06.2024, Inkrafttreten