Satzung
Vorderscharde / Satzung der Gemeinde Marienheide nach § 34 Abs. 2a des Bundesbaugesetzes über die Grenzen für die im Zusammenhang bebaute Ortslage Marienheide Scharde, Ortsteil Vorderscharde
Alle hier gezeigten Ortslagensatzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Digitalisierungsgrundlage: DGK 5
Ansprechperson
- Herr Christoph Dreiner, Telefon: 02264/4044-177, E-Mail: christoph.dreiner@marienheide.de
- Herr Tobias Schmitz, Telefon: 02264/4044-126, E-Mail: tobias.schmitz@marienheide.de
Verfahrensschritte
- 20.09.1985, Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
SatzungstextSatzungsplan