Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
117 a Bebauungsplan "Auf dem Höchst" (Erstaufstellung) im Stadtteil Meckenheim
Bebauungsplan Nr. 117a
Bebauungsplan Nr. 117a \"Auf dem Höchst\" Schallberechnungen
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2015 die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 117a \"Auf dem Höchst\" Schallberechnungen
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2015 die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 117a \"Auf dem Höchst\" Schallberechnungen
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2015 die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 117a \"Auf dem Höchst\" Schallberechnungen
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2015 die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 117a \"Auf dem Höchst\" Schallberechnungen
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2015 die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 117a \"Auf dem Höchst\" Schallberechnungen
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2015 die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 117a \"Auf dem Höchst\" Schallberechnungen
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2015 die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.