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Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

47. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Meckenheim im Stadtteil Lüftelberg

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. August beschlossen den Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meckenheim gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), nebst Begründung, Umweltbericht und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen, sowie parallel die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.



Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Florian Wichert 02225/917-312 florian.wichert@meckenheim.de
Frau Waltraud Leersch 02225/917-138 waltraud.leersch@meckenheim.de



Dieses Flächennutzungsplanverfahren lief parallel zum Bebauungsplanverfahren


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