Sie sind hier:
Plandetails
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
031 Bebauungsplan "Unter dem Spinnweg", 2. Änderung im Stadtteil Altendorf
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Unter dem Spinnweg" die gesetzliche Grundlage für die Umplanung eines Gewerbegeländes mit darauf leer stehenden Lagerhallen an der Theodor-Storm-Straße 1 im Ortsteil Meckenheim-Altendorf für Wohnzwecke zu schaffen.
Das Plangebiet gehört der Raiffeisenbank Rheinbach Voreifel eG. Die ursprüngliche Nutzung des Geländes und der darauf befindlichen Lagerhallen als Obstlagerhof wurde vor einiger Zeit aufgegeben und man beabsichtigt nicht, den Standort in seiner Ursprungsnutzung wieder aufzunehmen.
Die Raiffeisenbank Rheinbach Voreifel eG verfolgt das Ziel, die darauf befindlichen Lagerhallen abzureißen und das ganze Plangebiet mit Doppel- und Einzelhäusern zu bebauen. Hierzu hat sie am 10.11.2015 gemeinsam mit einem Erschließungsträger einen Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Unter dem Spinnweg" gestellt.
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Herr Florian Wichert |
02225/917-312 |
florian.wichert@meckenheim.de |