Flächennutzungsplan, 09. Änderung
Die Flächennutzungsplanänderung dient der Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen. Damit sollen die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung des Plangebietes geschaffen werden. Dazu soll das Gebiet anstelle der bisherigen Darstellung "Fläche für Wald" die Darstellung "Gewerbliche Baufläche" erhalten.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
- Frau Lena Thomas, Telefon: 02354 77188, E-Mail: l.thomas@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 28.11.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.03.2024 - 27.05.2024, Beteiligung der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landesplanerischen Anpassung gem. § 34 Abs. 1 LPlG
- 10.06.2024 - 08.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 08.01.2025, Bekanntmachung der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet / öffentliche Auslegung
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- Flächennutzungsplan