Nr. 006 Stadtkern, 12. Änderung
Mit der Bebauungsplanänderung wurden im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines größeren Mehrfamilienhauses auf einer bisherigen Freifläche sowie für bauliche Erweiterungsmöglichkeiten für die im Plangebiet bestehenden Stadtverwaltungsgebäude geschaffen.






Ansprechperson
- Frau Lea Wember, Telefon: 02354/77170, E-Mail: l.wember@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 15.06.1998, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 23.11.1998 - 22.12.1998, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 03.04.1999, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Rechtskräftiger PlanBegründung
