Nr. 032 Windebruch, 10. Änderung und Erweiterung
Mit der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 32 wurde der Ursprungsplan komplett überplant und hierdurch ersetzt. Grunglegendes Ziel der Planung war die städtebauliche Neuordnung des gesamten Gebietes, die insbesondere aufgrund des Wegfalls einer übergeordneten Straßenplanung erforderlich wurde. Im Zuge dessen erfolgte die planungsrechtliche Sicherung eines Camping- und Wochenendplatzes und es erfolgten Anpassungen in Bezug auf die überbaubaren Grundstücksflächen, die festgesetzten Verkehrsflächen und die Zulässigkeit von Garagen. Weiterhin wurden die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für einen Wohnmobilstellplatz geschaffen.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 29.10.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 04.05.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 13.05.2011 - 15.06.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 23.01.2012 - 24.02.2012, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 11.06.2012, Satzungsbeschluss
- 23.08.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Rechtskräftiger PlanBegründung