Nr. 049 An der Wöste
Der Bebauungsplan sichert und erhält gewerbliche und industrielle Bauflächen gemäß dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan als auch landwirtschaftliche Flächen im Gebiet. Darüber hinaus wird das Planungsrecht für den Neubau einer Erschließungsstraße zwischen der L 306 und der Bahnhofsstraße und einer Straße mit höhengleichem Bahnübergang und Anschluss an den Omnibusbahnhof gesichert.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 19.09.1988, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.09.1989 - 30.10.1989, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 28.03.1990, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 22.02.1991, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
BebauungsplanBegründung