Nr. 057 Talstraße/Heerhof, 01. Änderung
Mit der Bebauungsplanänderung wurde die zulässige Höhenlage von Gebäuden verändert und es wurde damit außerdem neben der Errichtung von Einzelhäusern auch die Errichtung von Doppelhäusern im Plangebiet zugelassen.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 11.01.2000 - 01.02.2000, Beteiligung der Bürger und TÖB gem. § 13 (2) BauGB
- 03.04.2000, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 19.04.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Teiländerung von
- Nr. 057 Talstraße/Heerhof
Anhänge
Rechtskräftiger PlanBegründung