Nr. 065 Werlsiepen
Der Bebauungsplan umfasst mehrere Teilgeltungsbereiche (mehrgeteilter Bebauungsplan). Durch den Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Vorraussetzungen zur Erschließung eines neuen Wohnbaugebietes in einem Teilbereich geschaffen. Dies diente vorrangig der Deckung des Bedarfs an Grundstücken für den Bau von Einfamilienhäusern. Der notwendige Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgte an anderer Stelle in den weiteren Teilgebieten, im Bereich der so genannten "Ebbemoore".






Ansprechperson
- Frau Lea Wember, Telefon: 02354/77170, E-Mail: l.wember@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 19.06.2000, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 02.02.2009 - 02.03.2009, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 02.06.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 16.07.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Rechtskräftiger PlanBegründung mit zusammenfassender Erklärung
