Nr. 074 Fröbelstraße
Mit der Planung wurden im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern im südwestlichen Teilbereich des Plangebietes geschaffen. Weiterhin wurde der gewerbliche Standort im Nordosten gesichert und als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Im östlichen Teil des Geltungsbereiches wurde der Erhalt von im Gebiet befindlichen Bachläufen gesichert, hier wurde eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit der Zweckbestimmung "Bachaue" festgesetzt.






Ansprechperson
- Frau Lea Wember, Telefon: 02354/77170, E-Mail: l.wember@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 22.01.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 11.02.2019 - 15.03.2019, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 07.10.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 20.11.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Rechtskräftiger PlanBegründung
