Nr. 075 Hauptstraße/untere Kirchstraße
Auf Grundlage des einfachen Bebauungsplanes erfolgt der Ausschluss der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Plangebiet. Dies mit dem Ziel der Erhaltung/des Schutzes des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt, der Sicherung seiner Funktion im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Vermeidung der Verdrängung von Einzelhandelsnutzungen.












Ansprechperson
- Frau Lea Wember, Telefon: 02354/77170, E-Mail: l.wember@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 22.01.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.07.2018 - 10.08.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 24.09.2018, Satzungsbeschluss
- 07.11.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Rechtskräftiger PlanBegründung
