Bauleitplanung Stadt Meinerzhagen

Rathaus

Hinweise

Alle hier gezeigten Dokumente dienen lediglich Informationszwecken. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Ansprechperson oder in der Planauslage.

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Nr. 077 Südlicher Stadtkern

Auf Grundlage des einfachen Bebauungsplanes erfolgt der Ausschluss der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Plangebiet. Dies mit dem Ziel der Erhaltung/des Schutzes des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt, der Sicherung seiner Funktion im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Vermeidung der Verdrängung von Einzelhandelsnutzungen.

Übersichtskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail:
  • Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 04.06.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.04.2019 - 10.05.2019, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 01.07.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.08.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge