Innenbereichssatzung Hösinghausen (Ergänzungssatzung)
Durch die Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 wurde eine bisherige Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hösinghausen einbezogen und dadurch neue Baurechte geschaffen. Im Bereich der Ergänzungssatzung wurde eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, außerdem wurden örtliche Bauvorschriften zur zulässigen Dachform, Dachneigung und Hauptfirstrichtung festgesetzt, damit sich neue Bauvorhaben in das gewachsene Ortsbild einfügen.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 23.09.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 02.03.2015 - 02.04.2015, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 23.05.2016, Satzungsbeschluss
- 08.06.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB