Innenbereichssatzung Spädinghausen (Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung)
Die in Kombination mit einer Ergänzungs-und Entwicklungssatzung aufgestellte Klarstellungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 1 BauGB legt die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich deklaratorisch fest und stellt damit Klarheit in Bezug auf die bauliche Ausnutzbarkeit aller Grundstücke in Spädinghausen her. Durch die Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB wurden bisherige Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen und damit Baurechte neu geschaffen. In den Bereichen der Ergänzungssatzung sind Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen und zum Anplanzen und zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern getroffen worden. Mit Hilfe der Entwicklungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 2 BauGB wird die südlich gelegene Splittersiedlung planungrechtlich in den Ortsteil einbezogen.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 30.10.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.01.2009 - 25.02.2009, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 02.06.2009, Satzungsbeschluss
- 02.07.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB