Innenbereichssatzung Wiebelsaat (Ergänzungssatzung)
Durch die Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 wurde eine bisherige Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wiebelsaat einbezogen und dadurch neue Baurechte geschaffen, um die Ortslage zu arrondieren. Im Bereich der Ergänzungssatzung wurden überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt. Der Gewässerbereich wird durch zusammenhängende Streuobstwiesenbereiche aufgewertet und geschützt.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
- Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail: d.daeumer@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 14.03.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.01.2006 - 17.02.2006, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 06.06.2006, Satzungsbeschluss
- 01.07.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Satzung