Bauleitplanung Stadt Meinerzhagen

Rathaus

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Nr. 041 Hardt, 06. Änderung

Die Bebauungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Zulässigkeit einer Hotel- und Gastronomienutzung im Plangebiet. Die dortigen Grundstücke erhielten hierzu die Festsetzung "Sondergebiete" mit der entsprechenden Zweckbestimmung anstelle der bisherigen Festsetzung von "Sondergebieten für Erholungsheime und Sanatorien, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und für Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal".

Leaflet | Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Lea Wember, Telefon: 02354/77170, E-Mail:
  • Frau Dagmar Däumer, Telefon: 02354 77174, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 07.10.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.01.2022 - 25.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 31.01.2022 - 25.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.09.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 10.10.2022 - 09.11.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
  • 25.11.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.01.2025, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge