Flächennutzungsplan, 07. Änderung
Mit der 7. FNP-Änderung wurden die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Zulässigkeit einer Hotel- und Gastronomienutzung im Plangebiet geschaffen. Hierzu erhielt ein Teilbereich einer bisher als "Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Tagungsstätte/Erholungsheim" dargestellten Fläche neu die Darstellung "Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Hotel und Gastronomie". Ein weiterer Teilbereich wurde in die Darstellung einer "Grünfläche" umgewidmet.
Ansprechperson
- Herr Friedrich Rothaar, Telefon: 02354 77170, E-Mail: f.rothaar@meinerzhagen.de
Verfahrensschritte
- 07.10.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.11.2021, Modifizierung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.01.2022 - 25.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 31.01.2022 - 25.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 28.09.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 10.10.2022 - 09.11.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 28.10.2024, Feststellungsbeschluss
- 04.12.2024, Rechtswirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Flächennutzungsplan