In den vergangenen Jahren waren die Flächen beidseits der Dammstraße bereits in die Planungsüberlegungen städtischer Bauleitplanung einbezogen. Seit 2010 erfolgte die Bearbeitung eines gemeinsamen Bebauungsplanes 054/1 Unteres Tor II, der sowohl das Einkaufszentrum NeuerMarkt, wie auch das verbleibende Grundstück nördlich der Dammstraße, sowie zusätzlich bebaubare Flächen und öffentliche Grün- und Verkehrsflächen südlich der Dammstraße beinhaltete.
Für dieses Verfahren erfolgte nach der öffentlichen Auslegung am 29.10.2013 eine Änderung des Geltungsbereiches. Dabei wurden die beiden Mischgebiete an der Dammstraße aus dem Geltungsbereich herausgetrennt. Zum damaligen Zeitpunkt konnte keine abgestimmte städtebauliche Zielsetzung für das Mischgebiet MI entwickelt werden. Die beiden Mischgebiete südlich und nördlich der Dammstraße stehen in einem städtebaulichen Zusammenhang, da sie z.B. bei den Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen zur Fassung des Straßenraumes sich gegenseitig beeinflussen und miteinander korrespondieren müssen.
Aufgrund eines zwischenzeitlich entwickelten Bauprojektes auf dem Grundstück nördlich der Dammstraße mit Nutzungsschwerpunkt Altengerechtes Wohnen soll auf Basis eines neuen Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB Planungsrecht geschaffen werden.