Im Bereich des Ortseinganges der Nürnberger Straße befindet sich das Autohaus Fischer, welches die Erweiterung seiner Betriebsstätte beabsichtigt. Allgemein ist eine Ausdehnung des Standortes in westl. und südl. Richtung beabsichtigt.
Gleichzeitig beabsichtigt die Stadt Neumarkt die städtbauliche Entwicklung des Flugfeldes. In diesen Zusammenhang soll auch eine "Flugfeldstraße" als Parallele zur Nürnberger Straße geschaffen werden.
In der Vergangenheit wurde auf der Ebene der Bauleitplanung im Planbereich das Bebauungsplanverfahren 105 - Nürnberger Straße, Teil West durchgeführt, welches jedoch aufgrund geänderter Planungen des Autohauses Fischer nicht abgeschlossen werden konnte. Zudem wurden in diesem Bereich das Flächennutzungsplanänderungsverfahren und das Bebauungsplanverfahren 115 - Nürnberger Straße, Teil West II bearbeitet. Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren konnte mit der Darstellung eines Gewerbegebietes westlich des bestehenden Autohauses abgeschlossen werden.
Da der Flächennutzungsplan bereits Gewerbeflächen darstellt, ist nur noch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen, welches die vorhandenen Baugenehmigungen und nicht abgeschlossenen Bebauungspläne in einem Gesamtbebauungsplan einbezieht.