Flächennutzungsplan: F 139 - Lährer Berg
Im Norden des Stadtteils Lähr sollen Wohnbauflächen geschaffen werden. Dafür muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Beim Änderungsbereich handelt es sich um eine ca. 3,2 ha große Fläche nördlich der Gößweinstraße, östlich des Maisweges und westlich der Roggenstraße.
In der südlichen Hälfte des Änderungsbereichs ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neumarkt eine geplante Wohnbaufläche dargestellt. Sie wurd bauplanungsrechtlich durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung geregelt.
In der nördlichen Hälfte ist zur Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich momentan überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
FNP-Änderung
Ansprechperson
- Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de
Verfahrensschritte
- 08.06.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 08.09.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 20.10.2015 - 18.11.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 25.01.2016, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- 14.03.2016 - 14.04.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 14.03.2016 - 14.04.2016, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
- 02.06.2016, Feststellungsbeschluss
- 16.11.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Zusammenfassende Erklärung
- Begründung
- Bekanntmachung