Seit vielen Jahren bestehen Bestrebungen für bauliche Entwicklungen im Bereich Blomenhof. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Entsprechend Mehrheitsbeschluss des Stadtrates soll im Bereich der Flur-Nr. 8/8, 8/16, 8/17 und 8/18 der Gemarkung Mühlen zwischen der Blomenhofstraße und der Zufahrtsstraße zum Wertstoffhof ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Weiter nördlich dieses geplanten Wohngebietes soll der Wertstoffhof in die Waldflächen mit der Funktion Trenngrün geringfügig erweitert werden.
Weiterhin sollen bei einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich die Abgrenzungen des Lkw-Stellplatzes östlich der Straße Am Berliner Ring, sowie der Einmündungsbereich in die Umgehungsstraße und der Straßenverlauf der jetzigen Situation angepasst werden. Die weiteren Flächen bleiben in der Darstellung für gewerbliche Nutzungen.
Aus diesen Gründen muss zur Weiterentwicklung der Planungen für beigefügten Geltungsbereich "Blomenhof-Ost" der Flächennutzungsplan geändert werden.