Bebauungsplan: 147 - Klostergasse/Herzwirtsgasse, östlicher Teilbereich

Nachdem im Juli 2015 das Kaufhaus Hackner in der Klostergasse seinen Betrieb eingestellt hat, ist das leerstehende Gebäude sowie das umliegende bzw. angrenzende Areal bisher keiner neuen Nutzung zugeführt worden.

Seitens eines Investors wird nun Interesse bekundet, im o.g. Teilbereich Gewerbeflächen sowie eine Seniorenwohnanlage zu errichten.

Der Teilbereich des ehemaligen Kaufhauses Hackner befindet sich im Geltungsbereich des seit 21.09.1999 rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „074 – Klostergasse/Herzwirtsgasse“, welcher im Rahmen der Umplanungen überplant werden muss. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „147 – Klostergasse/Herzwirtsgasse, östlicher Teilbereich“ ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die neuen Planungsinhalte zu schaffen.

Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewandt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Geltungsbereich Bebauungsplan Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de

Verfahrensschritte

  • 27.10.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.11.2016, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 20.01.2017 - 20.02.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 20.01.2017 - 20.02.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 25.04.2017, Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 05.05.2017 - 19.05.2017, Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a BauGB
  • 05.05.2017 - 19.05.2017, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a BauGB
  • 26.06.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 28.06.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bezüge zu anderen Planverfahren

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