Flächennutzungsplan: F 138 - Blomenhof-West
Seit vielen Jahren bestehen Bestrebungen für bauliche Entwicklungen im Bereich Blomenhof. Zuletzt wurden dort die Nutzungen Lidl und Angelsport Meyer angesiedelt.
Die für die Sondernutzung vorgesehenen Grundstücke sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neumarkt als Gewerbeflächen dargestellt. Der Flächennutzungsplan muss in diesem Bereich geändert werden.
Die Sondernutzungen sind in das städtische und städtebauliche Gefüge einzupassen. So gilt es verkehrliche Belange und Belange von Natur und Landschaft in die Planung einzubauen. Qualifiziertes Baurecht sollte auch für weitere un- bzw. untergenutzte Grundstücke im Bereich „Blomenhof“ festgelegt werden.
Geltungsbereich Flächennutzungsplan-Änderung
Ansprechperson
- Herr Ralf-Peter Hoffmann, Telefon: 09181 255 1511, E-Mail: ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de
Verfahrensschritte
- 14.05.2014 - 23.06.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 24.07.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.08.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 24.11.2014, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- 08.05.2018, Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- 12.06.2018 - 12.07.2018, Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a BauGB
- 12.06.2018 - 12.07.2018, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a BauGB
- 27.09.2018, Feststellungsbeschluss
- 25.09.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
Bezüge zu anderen Planverfahren