Um Erweiterungswünsche im Gewerbegebietes "63 - Pölling-Dahmit I" zu ermöglichen wurde ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplans und eine Flächennutzungsplanänderung notwendig. Das Gewerbegebiet wird nach Osten um ca. 0,7 ha erweitert.
Bei der Aufstellung des Bauleitplans ist festzustellen, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes für die Abwägung der Planung erforderlich ist. Zu prüfen sind dabei die im Katalog des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Belange sowie die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz gemäß § 1a BauGB.
Der Flächennutzungsplan vom 30.03.2004 sieht im oben genannten Teilbereich des Flurstücks 1315 „Flächen für Landwirtschaft und Wald“ (Zweckbestimmung „Acker und Wiesen“) sowie einen Bereich „Trenngrün“ vor. Die geänderte Nutzung soll stattdessen die Nutzung als „Gewerbegebiet“ beinhalten. Für die überplanten Bereiche müssen vom Begünstigten naturschutzfachliche Ausgleichsflächen nachgewiesen oder über das Öko-Konto der Stadt Neumarkt i.d.OPf. abgelöst werden.