An der Gerhart-Hauptmann-Straße, Teilbereich Ecke Kornstraße, bestehen Bauabsichten eines Investors zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Für diesen Bereich ist der Bebauungsplan „025 - Gerhart-Hauptmann-Straße“ seit dem 12.04.1979 rechtskräftig. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Gleichzeitig ist im Bereich der Kornstraße lediglich eine I-geschossige Bebauung festgesetzt. Die beiden Bereiche sollen städtebaulich entwickelt und neu geordnet werden. Daher ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
In öffentlicher Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. am 23.11.2016 die Erweiterung des Geltungsbereiches und damit die Änderung des Bebauungsplanes „025 - Gerhart-Hauptmann-Straße“ in diesem Bereich gemäß § 13a BauGB beschlossen.